Mit einem Bildungsgutschein können Sie Ihre Qualifizierung zur ZFA fördern lassen. Viele wissen jedoch nicht, wie der Weg dorthin aussieht. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen und gibt Ihnen eine klare Anleitung.
Seit 2025 ist bei der Förderung beruflicher Weiterbildung für Menschen im Bürgergeld-Bezug in vielen Fällen die Agentur für Arbeit zuständig. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, wer in Ihrem Fall den Bildungsgutschein ausstellt.
Was ist ein Bildungsgutschein?
Wer beruflich neu starten möchte, scheitert oft nicht an der Motivation, sondern an der Finanzierung. Genau hier setzt der Bildungsgutschein an. Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Die Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Mit dem Gutschein bestätigt die Behörde, dass sie die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernimmt. Sie lösen ihn anschließend bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl ein.
Für die Umschulung oder Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten ist der Bildungsgutschein einer der häufigsten Förderwege. Er funktioniert allerdings nur, wenn die gewählte Maßnahme AZAV-zugelassen ist.
Der Gutschein enthält in der Regel Angaben zum Bildungsziel, zur Dauer der Maßnahme und zu seiner Gültigkeit. Manchmal ist er auch regional begrenzt. Lesen Sie ihn deshalb genau durch, bevor Sie einen Bildungsträger auswählen. Passt etwas nicht zu Ihrem Wunschangebot, sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft darauf an. Gerade bei Formaten mit Online-Anteilen lohnt sich die Rückfrage, damit später keine Missverständnisse entstehen.
Wer einen Bildungsgutschein bekommen kann
Ob Sie gefördert werden, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Typischerweise kommen folgende Personen in Frage:
- Arbeitslose Menschen, deren Chancen sich durch die Qualifizierung verbessern
- Arbeitsuchende, denen Arbeitslosigkeit droht
- Menschen ohne Berufsabschluss oder mit einem Abschluss, den sie nicht mehr ausüben können
- Personen, die Bürgergeld beziehen und über das Jobcenter betreut werden
Beschäftigte, die sich neben dem Job weiterqualifizieren möchten, nutzen eher das Qualifizierungschancengesetz. Beide Wege vergleicht der Ratgeber Umschulung und Förderung.
Voraussetzungen an die Maßnahme
Nicht jeder Kurs kann mit einem Bildungsgutschein bezahlt werden. Die Maßnahme muss nach der AZAV zugelassen sein. Das bedeutet, dass Bildungsträger und Kurs geprüft wurden. Fragen Sie den Anbieter direkt nach der Zulassung und lassen Sie sich ein Angebot mit Maßnahmenummer geben. Das brauchen Sie häufig für das Gespräch mit der Behörde.
Ein Beispiel ist das förderfähige ZFA-Angebot von Care-er. Der AZAV-zertifizierte Bildungsträger aus Berlin bietet die ZFA-Ausbildung im Blended-Learning-Format an, mit 3 Tagen online und 2 Tagen Praxis pro Woche und einer Dauer von 2,5 bis 3 Jahren. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist sie zu 100 % über Bildungsgutschein förderfähig.
So beantragen Sie den Bildungsgutschein
- Termin vereinbaren: Melden Sie sich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
- Wunsch klar benennen: Sagen Sie, dass Sie ZFA werden möchten, und begründen Sie Ihre Wahl.
- Unterlagen mitbringen: Lebenslauf, Zeugnisse und das Angebot der zugelassenen Maßnahme helfen bei der Entscheidung.
- Eignung zeigen: Unter Umständen werden Sie zu einem Beratungsgespräch oder einer Eignungsprüfung eingeladen.
- Gutschein erhalten: Bei positiver Entscheidung bekommen Sie den Bildungsgutschein mit Angaben zu Ziel und Gültigkeit.
- Einlösen: Geben Sie den Gutschein innerhalb der Gültigkeit beim Bildungsträger ab.
Tipps für ein überzeugendes Gespräch
Gute Vorbereitung macht einen Unterschied. Informieren Sie sich vorher über die Aufgaben einer ZFA und über die Voraussetzungen für den Beruf. So können Sie zeigen, dass Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.
Betonen Sie, dass Praxen vielerorts Fachkräfte suchen. Machen Sie deutlich, welche Stärken Sie mitbringen, etwa Sorgfalt, Kommunikationsstärke oder Organisationstalent. Wenn Sie bereits ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis gemacht haben, erwähnen Sie das. Bleiben Sie freundlich und hartnäckig. Es ist völlig normal, wenn nicht alles im ersten Termin entschieden wird. Manchmal braucht die Behörde weitere Unterlagen oder eine Stellungnahme des Bildungsträgers. Wenn eine Entscheidung offen bleibt, fragen Sie nach den nächsten Schritten.
Häufig hilft es, schriftlich festzuhalten, warum der ZFA-Beruf zu Ihnen passt. Ein kurzes Motivationsschreiben mit Ihren Gründen, Ihren Stärken und Ihrem Plan für die Zeit nach dem Abschluss wirkt professionell. Es zeigt, dass Sie die Entscheidung gut durchdacht haben. Beschreiben Sie auch, in welchen Einrichtungen Sie später arbeiten möchten, etwa in einer Zahnarztpraxis, einer kieferorthopädischen Praxis oder einer Zahnklinik.
Und wovon lebe ich während der Maßnahme?
Der Bildungsgutschein deckt vor allem die Kosten der Weiterbildung. Ihren Lebensunterhalt sichern andere Leistungen. Je nach Situation kann Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Bürgergeld weiterlaufen. Ob das für Sie gilt, wird im Einzelfall geklärt. Fragen Sie auch nach möglichen Zuschüssen für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung.
Melden Sie Änderungen Ihrer Situation während der Maßnahme zeitnah, etwa einen Umzug oder eine Krankheit. So vermeiden Sie Rückforderungen oder Lücken in der Absicherung. Halten Sie außerdem engen Kontakt zu Ihrem Bildungsträger, wenn Sie Fehlzeiten haben oder Unterstützung beim Lernen brauchen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III übernimmt die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung.
- Er wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt.
- Die ZFA-Maßnahme muss AZAV-zugelassen sein.
- Eine gute Vorbereitung mit Angebot und Begründung erhöht Ihre Chancen.
- Ihre Absicherung während der Maßnahme klären Sie im Einzelfall.